Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenkasse oder privaten Zusatzversicherung, ob diese Heilpraktikerleistungen ganz oder teilweise erstatten.
Wir schreiben die Rechnungen nach der Heilpraktikergebührenordnung.
Die Beihilfe Bayern erstattet, es kann aber sein, dass etwas dazu bezahlt werden muss.